Verpackungsverordnung - Verpackung -
Beteiligung an einem flächendeckenden System der Rücknahme von Verkaufsverpackungen
Wir bestätigen hiermit, dass wir unseren Verpflichtungen nach der Verpackungsverordnung in der Fassung vom 1.1.2009 in vollem Umfang nachkommen.
Wir haben uns hierzu insbesondere einem System der flächendeckenden Rücknahme von Verkaufsverpackungen, die beim privaten
Endverbraucher anfallen, (vgl. § 6 Abs. 3 VerpackV) angeschlossen. Unser Vertragspartner ist die Firma [Systembetreiber angeben].
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter [Webseite des Systembetreibers angeben]
Belehrung nach § 18 Batteriegesetz - BattG (ab 1.12.2009)
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien (d.h. aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus
wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie
gewonnen wird, vgl. § 2 Abs. 2 BattG), oder Geräten, die mit Batterien betrieben werden, sind wir als Vertreiber gemäß § 18 BatterieG
verpflichtet, über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren:
Sie sind verpflichtet Altbatterien einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Das heißt, dass Sie
Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben müssen. Die Entsorgung über den gewöhnlichen Hausmüll
ist verboten und verstößt gegen das Batteriegesetz. Die bei uns erworbenen Batterien können Sie nach dem Gebrauch an uns unentgeltlich
zurückgeben. Fragen bzw. Rücksendungen von Batterien sind zu richten an:
Imagro
Ansprechpartner: Carsten Schulz-Kempa
Auerweg 1c
58644 Iserlohn
Deutschland
Telefon
: (02331) 739 24-79
Telefax
: (02331) 739 24-76
E-Mail
:
info@imagro.de
Internet
:
http://www.imagro.de
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne deutlich erkennbar gekennzeichnet.
Des Weiteren befindet sich unter dem Symbol der durchgekreuzten Mülltonne, die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe.
Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.
Sie haben die Möglichkeit, diese Information auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder in der Bedienungsanleitung
des jeweiligen Herstellers nachzulesen.
Weitere detaillierte Hinweise zur Batterieverordnung erhalten sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit,
etwa unter
http://www.bmu.de/abfallwirtschaft.
Belehrung nach der § 8 Abs. 1 AltölV
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von
Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl sowie Ölfiltern, sind wir als Händler gemäß der der AltölV verpflichtet,
über diesbezügliche Regelungen und Pflichten zu informieren.
Wir weisen sie darauf hin, dass es sich bei Altöl bzw. Ölfiltern und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle um Gefahrgut handelt,
welches umweltgerecht entsorgt werden muss.
Sie können Altöl in der Menge des bei bei uns gekauften Frischöls sowie Ölfilter und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle
kostenlos an unserem Verkaufsort während der Betriebszeiten abgeben oder auf eigene Kosten in einer für den
Gefahrgut-Transport zugelassenen
Verpackung an uns zur kostenlosen Entsorgung schicken.
Bei Fragen rund um die umweltgerechte Entsorgung des Altöls helfen wir Ihnen gerne weiter und nennen Ihnen ggf.
auch gerne Entsorgungsmöglichkeiten in Ihrer Nähe.
Imagro
Ansprechpartner: Carsten Schulz-Kempa
Telefon
: (02331) 739 24-79
Telefax
: (02331) 739 24-76
E-Mail
:
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